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Hygienekonzepte für Events

Ein individuelles Hygienekonzept ist durch COVID-19 mittlerweile ein verpflichtender Bestandteil (fast) jeder Veranstaltung. Zudem gelten für die Umsetzung von Veranstaltungen je nach Bundesland unterschiedliche gesetzliche Regeln, die einzuhalten sind. Neben der abstrakten Abgrenzung von Haftungsrisiken sind es vor allem aber auch kommunikative Gründe, welche für eine professionelle und fundierte Erstellung eines veranstaltungsspezifischen Hygienekonzepts sprechen. Kein Veranstalter möchte als Infektionsherd in den Medien genannt werden.

In den letzten Monaten konnten wir bereits diverse Schutzkonzepte für Kunden aus den Bereichen Automotive, Einzelhandel und anderer Segmente erfolgreich umsetzen.

Doch welche wesentlichen Themen müssen beachtet werden?

Eine einfache Auflistung von allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen erfüllt nicht den Zweck eines Hygienekonzeptes. Es müssen immer die individuellen Gegebenheiten vor Ort und die Abläufe analysiert werden. Es geht darum, einen Gesundheitsschutzprozess zu gestalten, der vor – während – nach der Veranstaltung die Gesundheit und Sicherheit der beteiligten Personen gewährleistet.

Bei der Erstellung eines Hygiene- und Gesundheitsschutzkonzeptes können sowohl digitale als auch analoge Maßnahmen umgesetzt werden. Angefangen von der Risikoanalyse eines Events (Teilnehmerzahl, Herkunft, lokale Inzidenzrate, Zeitablauf u.v.m.) über eine datenschutzgerechte Personendatenerfassung und Akkreditierung mit einer Gesundheitsabfrage (Self Assessment), bis hin zur Prüfung der Bewegungs- und Flächeneinteilung und Be- und Entlüftung der Location. Die potentiellen Gefahrenbereiche sind vielfältig und sind je nach Veranstaltung unterschiedlich. Ebenso der strukturelle Aufbau eines Hygienekonzeptes kann sich von Event zu Event deutlich unterscheiden. Daher gibt es auch keine allgemeingültige Vorlage für ein solches Konzept.

Bei einem Gesundheitsschutzkonzept geht es nicht nur um den Schutz der Teilnehmer, sondern auch darum, das eingesetzte Personal vor einer möglichen Infektion zu schützen. Aus diesem Grund müssen auch die beteiligten Gewerke (Catering, Reinigung, Personal) und deren internen Konzepte berücksichtigt und gegebenenfalls fehlende oder nicht ausreichende Maßnahmen angepasst werden. Hierzu dient die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel als gesetzliche Grundlage. Durch GAP-Analysen werden die getroffenen Maßnahmen bezüglich Prävention und Wirksamkeit solange überprüft und korrigiert, bis das geforderte Schutzniveau erreicht wird.

 

Sie haben Fragen oder brauchen Unterstützung bei der Durchführung einer Veranstaltung während Covid-19?

Sprechen Sie uns gerne an.

Weitere Informationen zu Hygiene bei Events finden Sie auch in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner VOK Dams unter dem folgenden Link: