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Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice - Sicher!

So vorbildlich sehen leider nicht alle Telearbeitsplätze aus.

Das Arbeiten im Homeoffice gehört in vielen Unternehmen bereits zur „neuen“ Normalität und wird in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Doch auch im Rahmen von Telearbeit (Tätigkeit mit Bildschirmgeräten im privaten Bereich) ist die Gefährdungsbeurteilung (GBU) gesetzliche Pflicht.  

Bei der erstmaligen Einrichtung eines Telearbeitsplatzes muss eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) durchgeführt werden – so die Theorie. In der Realität hat die Corona-Pandemie für einen plötzlichen Wandel der Arbeitssituationen geführt und viele Unternehmen zum Improvisieren gezwungen.

Die Zeit des kurzfristigen Reagierens und der Ausnahmesituation endet allerdings mehr und mehr! Homeoffice ist durch den anhaltenden Einfluss der Pandemie ein fester Bestandteil geworden und wird auch danach verstärkt weitergenutzt werden. Daher gilt es, den Arbeitgeber-Pflichten nachzukommen, Rechtssicherheit zu erlangen und sich gleichzeitig damit gut für die Zukunft mit Homeoffice aufzustellen.

Insbesondere die Arbeit im privaten Umfeld birgt jedoch einige Risiken, sodass der Arbeitsplatz den Gegebenheiten vor Ort bestmöglich angepasst werden muss, um die Gesundheit der MitarbeiterInnen nicht zu gefährden. Bei der Erstellung einer GBU im Homeoffice ist allerdings zu beachten, dass nicht die gleichen Anforderungen wie für Bildschirmarbeitsplätze im Betrieb gestellt werden können. Hier müssen bedarfsgerechte Maßnahmen getroffen werden.

 

Doch wie kann ich als ArbeitgeberIn eine solche GBU ohne großen Aufwand durchführen?

Dieser kurze Artikel dreht sich nicht darum, wie Unternehmen die ideale gesundheitsoptimierte Homeoffice-Situation schaffen. Klar, das sollte das Ziel und Bestreben sein, stellt aber auch einen Prozess dar.

Daher geht es im ersten Schritt darum, die Grundlage zu schaffen: die Erfassung der Gegebenheiten und die entsprechende Dokumentation in einer GBU.

Digitale Tools können die Umsetzung der Erstaufnahme vereinfachen und die MitarbeiterInnen gleichzeitig für eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung sensibilisieren. Die MitarbeiterInnen durchlaufen z.B. eine Checkliste, mit der Sie unterschiedliche Gefährdungen kennen lernen und ihre Homeoffice Gegebenheiten angeben. Abschließend kann das gewonnene Know-How mit einer kurzen Wissensabfrage überprüft werden. Die erfassten Angaben werden im Anschluss an das Unternehmen übermittelt, welches auf mögliche Defizite reagieren kann. So kann auch im Homeoffice das Schutzziel „sichere und gesunde Arbeit“ erreicht werden.

Darüber hinaus sind für das Homeoffice noch weitere Punkte zu beachten, wie z.B. die Erstellung von Betriebsvereinbarungen oder die Pflicht zur Bereitstellung von Arbeitsmitteln. Dazu folgt in Kürze mehr…

Weitere Informationen zum Thema Homeoffice und den oben erwähnten Risiken finden Sie in unserem Blogbeitrag „Homeoffice – Die Zukunft?“.

Sie haben Fragen oder Interesse an digitalen Lösungen zur Durchführung einer GBU im Homeoffice? Sprechen Sie uns gerne an.