Arbeitsschutzunterweisung -digital
Ziele und Inhalte einer Unterweisung
Mit dem Ziel Arbeitsunfälle und gesundheitliche Schäden am Arbeitsplatz zu vermeiden, sind Arbeitgeber nach §12 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, ihre Beschäftigte, während der Arbeitszeit, über Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz aufzuklären. Die Art und Weise sowie der Umfang der Unterweisung muss sich dabei nach den tätigkeitsbezogenen Gefährdungen und Qualifikation der Beschäftigten richten. Dabei müssen Unterweisungen regelmäßig (jährlich bzw. bei Beschäftigten unter 18 Jahre halbjährlich [§ 29 JArbSchG Abs. 2]) erfolgen.
Prinzipiell darf jede Person Unterweisungen durchführen, solange alle Inhalte korrekt dargestellt und alle Vorgaben eingehalten werden. Unterweisungen, die für den Arbeitsplatz oder speziellen Aufgabenbereich erstellt wurden, müssen zusätzlich neben dem bereits genannten Arbeitsschutzgesetz weitere Gesetze berücksichtigen. Bspw. müssen Arbeitgeber die Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) befolgen. In §4 wird hier ebenfalls eine Unterweisung der Versicherten vorgeschrieben. Die Nichtbeachtung kann nicht nur hohe Bußgelder nach sich ziehen, sondern auch den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.
Hinzu kommen einige weitere gesetzliche Vorschriften, die sich nur auf bestimmte Arbeitnehmer*innen oder bestimmte Tätigkeiten beziehen. Das Mutterschutz- und Jugendarbeitsschutz schreiben ebenfalls eine Unterweisung vor. Falls im Unternehmen mit Gefahrstoffen/ biologischen Arbeitsstoffen gearbeitet wird, muss die Gefahrstoffverordnung respektiv Biostoffverordnung, die ebenfalls spezielle Unterweisungen vorschreiben, beachtet werden. Darüber hinaus gibt es bei vielen weiteren Tätigkeiten zusätzliche Sicherheitsvorschriften, die beachtet werden müssen und zu denen Beschäftigte entsprechend zu schulen sind.
§ 12 der Betriebssicherheitsverordnung nennt die abzudeckenden Aspekte einer Unterweisungen:
- vorhandene Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln einschließlich damit verbundener Gefährdungen durch die Arbeitsumgebung,
- erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregelungen und
- Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und zur Ersten Hilfe bei Notfällen
Überblick Gesetze und Vorschriften
- § 12 Arbeitsschutzgesetz
- § 29 Jugendschutzgesetz
- § 14 Mutterschutzgesetz
- § 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- §4 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 1
- § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Hinweis: Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr gilt es für jede Branche die spezifischen Vorschriften zu berücksichtigen.
Die Unterweisung ist ein wichtiges Instrument, um Beschäftigte regelmäßig zu den in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten arbeitsplatzspezifischen Gefährdungen verständlich aufzuklären und zu schulen. Dabei wird zwischen Erstunterweisung, situationsabhängige Unterweisung und Folge-/Wiederholungsunterweisungen (regelmäßige Unterweisungspflicht) unterschieden.
Erstunterweisung
Die Erstunterweisung ist eine anlassbezogene Unterweisung und immer dann notwendig, wenn neue Mitarbeiter*innen eingestellt oder innerhalb des Unternehmens eine neue Tätigkeit aufgenommen wird. Wichtig: diese Art der Unterweisung nicht nur für den Onboarding-Prozess (Einstellung und zielgerichtete Integration neuer Mitarbeiter im Unternehmen), sondern auch für Praktikanten, Leiharbeiter etc. zur tätigkeitsbezogen Unterweisung relevant und auch vor der sachgerechten Nutzung/ Inbetriebnahme neuer Maschinen/ Geräte/ Arbeitsmittel erforderlich.
Situationsabhängige Unterweisung
Situationsabhängige Unterweisungen sind dann durchzuführen, wenn neuen Erkenntnissen zu einer notwendigen Anpassung der Unterweisung geführt haben. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn neue Erkenntnisse aus Gefährdungsbeurteilungen oder Betriebsbesichtigungen gewonnene wurden oder auch nach Unfällen, Beinaheunfällen oder gefährlichen Situationen, bei denen ein Gefährdungspotenzial erkannt wurde, wie auch im Fall von gesetzlichen Änderungen von Vorschriften und Gesetzen notwendig.
Folge-/Wiederholungsunterweisungen (Jährliche respektiv halbjährlich)
Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten mindestens einmal jährlich über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Arbeitsschutzgesetz, unterweisen. Bei Jugendlichen ist eine halbjährliche Wiederholung der Sicherheitsunterweisung Pflicht.
Durchführung von Unterweisungen
Neben klassischen Präsenz-Unterweisungen vor Ort im Unternehmen, stehen weitere Methoden zur Durchführung von Unterweisungen zur Verfügung. Hier sind vor allem E-Learning-Plattformen mit Erklärvideos, Gruppenarbeiten und Diskussionsrunden, sowie spezielle digitale Unterweisungs-Tools zu nennen, welche die Anforderungen im Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit über Präsentationen mit integrierten Zwischenfragen und/ oder Abschlusstests vermitteln.
Zusätzlich wirken digitale Unterweisungen nicht nur zeitgemäßer und steigern die Arbeitgeberattraktivität, sondern dokumentieren rechtssicher die gesetzliche geforderte Unterweisungspflicht, um im Streitfall einen Nachweis über die Durchführung der Unterweisung vorweisen zu können. Zudem haben Unternehmen bei Wahl der digitalen Methode eine signifikante Zeitersparnis und Arbeitserleichterung im Verglich zu Präsenz-Unterweisungen in bekannter Form. Die Durchführung von Präsenz Schulungen ist mit einem erheblichen zeitlichem Aufwand für die Organisation und Durchführung sowie die Recherche nach rechtskonformen Inhalten verbunden. Präsenz Unterweisungen sind per se nicht schlecht und sollten, wenn digitale Unterweisungen durchgeführt werden, je nachdem ergänzend und unterstützen stattfinden. Der Arbeitsaufwand ist jedoch deutlich geringer, auch weil ein Großteil der Arbeit auf Seiten der Anbieter liegt.
Werden Beschäftigte per E-Learning oder über spezielle Tools geschult, sollten auch immer Expert*innen (z. B. die zuständige Sicherheitsfachkraft) einzubinden/ zu nennen, damit Beschäftigte diese kontaktieren und eventuelle Rückfragen zu den Schulungsinhalten stellen können.
‚Protarmo‘ Unterweisungs-Tool
– passend und erreichbar!
Das ‚Protarmo‘ Unterweisungs-Tool ist über alle gängigen Webbrowser (Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Safari etc.) ortsunabhängig über eine eigene URL erreichbar (Software-as-a-Service, kurz SaaS). Dank des Responsive Design werden generell alle ‚Protarmo‘ Module flexibel an das jeweilige präferierte Endgeräte des Nutzers angepasst. Dadurch wird Unternehmen, branchenunabhängig, ermöglicht all ihre Beschäftigten ortsunabhängig zu erreichen und über eigene individualisierbare Unterweisungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz, neben den enthaltenen vorgefertigten, beim ausüben ihrer Tätigkeit zu schulen. Unterstützt durch unseren umfassenden Service, werden Unterweisungsthemen regelmäßig von Experten aktualisiert und erfüllen fortlaufend gesetzlichen Vorgaben. Die Unterweisungsinhalte können darüber hinaus jederzeit angepasst und aktualisiert werden und durch die ortsunabhängige Erreichbarkeit des Unterweisungs-Tools sind auch Mitarbeiter*innen im Home-Office und sogar auf Geschäftsreise befindliche Beschäftigte jederzeit informiert.
Das integrierte und umfangreiche Rechte- und Rollenkonzept bildet die Organisationsstruktur wie auch entsprechenden Zuständigkeiten ab, wodurch Unterweisungen für einzelne Beschäftigte, ganze Abteilungen, Standorte und sogar Fremdfirmen möglich ist.
Die verantwortliche Person des Unternehmens hat über den PowerUser umfangreiche Unterweisungsmanagementfunktion, wie u.a.:
- Die Zuweisung erforderlicher Unterweisungen
- Einblick über den Unterweisungsstatus bis hin zu einzelner Beschäftigter
- Änderung von Inhalten (Einladung, Mahnsystem, Unterweisungsinhalte etc.)
Bei noch ausstehenden Unterweisungen erfolgt eine automatische Erinnerung an den jeweilige/n Mitarbeiter*in und im Eskalationsfall auch an den entsprechenden Vorgesetzten (Mahnsystem integriert). Die Durchführung der geforderten Unterweisungen ist intuitiv, orts- und zeitunabhängig möglich. Währenddessen erfolgen je nach individuellen Vorgaben seitens des Unternehmens Zwischenfragen oder am Ende ein kurzer Abschlusstest. Nach erfolgreichem Abschluss der Unterweisung kann zu Dokumentationszwecken ein Zertifikat erstellt und bei Bedarf ausgedruckt werden. Außerdem stehen der verantwortlichen Person des Unternehmens umfangreiche Report- und Evaluationsmöglichkeiten über den PowerUser zur Verfügung.