Das betriebliche Eingliederungsmanagement (kurz BEM) ist, neben dem Arbeitsschutz und der Gesundheitsförderung, eine der drei Säulen im BGM. Die Überwindung und Vorbeugung neuer Ausfallzeiten und der Erhalt des Arbeitsplatzes sind Ziele des BEM.
Laut §167 SGB IX sind Arbeitgeber verpflichtet, langzeiterkrankten und häufig kurzzeiterkrankten Mitarbeitern (ab 6 Wochen summiertem Ausfall innerhalb von 12 Monaten) ein BEM-Verfahren anzubieten. Die Teilnahme des betroffenen Mitarbeiters ist hingegen freiwillig.
Der BEM-Prozess zieht einen hohen verwaltungstechnischen Aufwand nach sich und kostet Zeit. Darüber hinaus tragen Arbeitgeber, die keinen oder einen unzureichenden BEM-Prozess etabliert haben, ein substanzielles Risiko, einen Kündigungsschutzprozess zu verlieren.