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Unterweisungen -analog und digital

Ziele und Inhalte einer Unterweisung

Mit dem Ziel Arbeitsunfälle und gesundheitliche Schäden am Arbeitsplatz zu vermeiden, sind Arbeitgeber nach §12 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, ihre Beschäftigte, während der Arbeitszeit, über Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz aufzuklären. Die Art und Weise sowie der Umfang der Unterweisung muss sich dabei nach den tätigkeitsbezogenen Gefährdungen und Qualifikation der Beschäftigten richten. Dabei müssen Unterweisungen regelmäßig (jährlich bzw. bei Beschäftigten unter 18 Jahre halbjährlich [§ 29 JArbSchG Abs. 2]) erfolgen.

Durchführung von Unterweisungen

Prinzipiell darf jede Person Unterweisungen durchführen, solange alle Inhalte korrekt dargestellt und alle Vorgaben eingehalten werden. Unterweisungen, die für den Arbeitsplatz oder speziellen Aufgabenbereich erstellt wurden, müssen zusätzlich neben dem bereits genannten Arbeitsschutzgesetz weitere Gesetze berücksichtigen. Bspw. müssen Arbeitgeber die Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) befolgen. In §4 wird hier ebenfalls eine Unterweisung der Versicherten vorgeschrieben. Die Nichtbeachtung kann nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

Hinzu kommen einige weitere gesetzliche Vorschriften, die sich nur auf bestimmte Beschäftigte oder bestimmte Tätigkeiten beziehen. Das Mutterschutz- und Jugendarbeitsschutzgesetz schreiben ebenfalls eine Unterweisung vor. Falls im Unternehmen mit Gefahrstoffen/ biologischen Arbeitsstoffen gearbeitet wird, muss die Gefahrstoffverordnung respektiv die Biostoffverordnung beachtet werden. Darüber hinaus gibt es bei vielen weiteren Tätigkeiten zusätzliche Sicherheitsvorschriften, die beachtet werden müssen und zu denen Beschäftigte entsprechend zu schulen sind.

§ 12 der Betriebssicherheitsverordnung nennt die abzudeckenden Aspekte einer Unterweisungen:

  1. vorhandene Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln einschließlich damit verbundener Gefährdungen durch die Arbeitsumgebung,
  2. erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregelungen und
  3. Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und zur Ersten Hilfe bei Notfällen.

Überblick Gesetze und Vorschriften

§ 12 Arbeitsschutzgesetz

§ 29 Jugendschutzgesetz

§ 14 Mutterschutzgesetz

§ 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

§ 4 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 1

§ 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Hinweis: Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr gilt es für jede Branche die spezifischen Vorschriften zu berücksichtigen.

Die Unterweisung ist ein wichtiges Instrument, um Beschäftigte regelmäßig zu den in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten arbeitsplatzspezifischen Gefährdungen verständlich aufzuklären und zu schulen. Dabei wird zwischen Erstunterweisung, situationsabhängige Unterweisung und Folge-/Wiederholungsunterweisungen (regelmäßige Unterweisungspflicht) unterschieden.

Unterweisungsarten

Erstunterweisung

Die Erstunterweisung ist eine anlassbezogene Unterweisung und immer dann notwendig, wenn neue Mitarbeiter*innen eingestellt oder innerhalb des Unternehmens eine neue Tätigkeit wahrnehmen.
Wichtig: Die Erstunterweisung ist nicht nur für den Onboarding-Prozess (Einstellung und zielgerichtete Integration neuer Mitarbeiter im Unternehmen), sondern auch für Praktikanten, Leiharbeiter etc. zur tätigkeitsbezogen Unterweisung relevant und auch erforderlich vor der sachgerechten Nutzung/ Inbetriebnahme neuer Maschinen/ Geräte/ Arbeitsmittel.

Situationsabhängige Unterweisung

Situationsabhängige Unterweisungen sind dann durchzuführen, wenn neue Erkenntnissen zu einer notwendigen Anpassung der Unterweisung geführt haben. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn neue Erkenntnisse aus Gefährdungsbeurteilungen oder Betriebsbesichtigungen gewonnen wurden oder auch nach Unfällen, Beinaheunfällen oder gefährlichen Situationen, bei denen ein Gefährdungspotenzial erkannt wurde, wie auch im Fall von gesetzlichen Änderungen von Vorschriften und Gesetzen notwendig.

Folge-/Wiederholungsunterweisungen (Jährlich/ halbjährlich)

Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten mindestens einmal jährlich über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Arbeitsschutzgesetz, unterweisen. Bei Jugendlichen ist eine halbjährliche Wiederholung der Sicherheitsunterweisung Pflicht.

Umsetzung von Unterweisungen

Neben klassischen Präsenz-Unterweisungen vor Ort im Unternehmen, stehen weitere Methoden zur Durchführung von Unterweisungen zur Verfügung. Hier sind vor allem E-Learning-Plattformen mit Erklärvideos, Gruppenarbeiten und Diskussionsrunden, sowie spezielle digitale Unterweisungs-Tools zu nennen, welche die Anforderungen im Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit über Präsentationen mit integrierten Zwischenfragen und/ oder Abschlusstests vermitteln.  

Zusätzlich wirken digitale Unterweisungen nicht nur zeitgemäßer und steigern die Arbeitgeberattraktivität, sondern dokumentieren rechtssicher die gesetzliche geforderte Unterweisungspflicht, um im Streitfall einen Nachweis über die Durchführung der Unterweisung vorweisen zu können. Zudem haben Unternehmen bei Wahl der digitalen Methode eine signifikante Zeitersparnis und Arbeitserleichterung im Verglich zu Präsenz-Unterweisungen in bekannter Form.  Die Durchführung von Präsenz Schulungen ist mit einem erheblichen zeitlichem Aufwand für die Organisation und Durchführung sowie die Recherche nach rechtskonformen Inhalten verbunden. Präsenz Unterweisungen sind per se nicht schlecht und sollten, wenn digitale Unterweisungen durchgeführt werden, je nachdem ergänzend und unterstützen stattfinden. Der Arbeitsaufwand ist jedoch deutlich geringer, auch weil ein Großteil der Arbeit auf Seiten der Anbieter liegt.

‚Protarmo‘ Unterweisungs-Tool

Mit den klaren Vorteilen digitaler Unterweisungen auf der einen Seite, ist unbedingt auf die richtige Wahl der Software und den damit verbunden Service zu achten.

Das ‚Protarmo‘ Unterweisungs-Tool ist über alle gängigen Webbrowser (Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Safari etc.) ohne Installation über eine eigene URL erreichbar. Dank des Responsive Design werden alle ‚Protarmo‘ Module flexibel an das jeweilige präferierte Endgeräte des Nutzers angepasst. Dies ermöglicht Unternehmen ihre Beschäftigten orts- und geräteunabhängig zu erreichen und über (eigene) individualisierbare Unterweisungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz beim ausüben ihrer Tätigkeit zu schulen.

Unterstützt durch umfassenden Service, werden Unterweisungsthemen z.B. regelmäßig von Experten aktualisiert und erfüllen fortlaufend gesetzlichen Vorgaben. Ihre (auf Wunsch vorgefertigten) Unterweisungsinhalte können jederzeit angepasst und aktualisiert werden. Das Beste an digitalen Schulungen: auf Grund der orts- und geräteunabhängige Erreichbarkeit des Unterweisungs-Tools sind auch Beschäftigte im Home-Office und sogar auf Geschäftsreise befindliche jederzeit informiert. Dabei ist die Durchführung der geforderten Unterweisungen intuitiv möglich. Nach individuellen Vorgaben seitens des Unternehmens erfolgen Zwischenfragen oder ein kurzer Abschlusstest zu den Lern-/ Schulungsinhalten. Jetzt mehr erfahren

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