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Die gesetzliche Pflicht - Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist ein zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes und beruht auf der erstmals 1996 gesetzlich geregelten Grundlage (§§ 5-6 Arbeitsschutzgesetz), welche 2013 aktualisiert wurde. Ziel der GBU ist die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit unter Betrachtung der mechanischen, physischen und psychischen Belastungen.

Der Gesetzgeber überträgt dem Unternehmen die Verantwortung, die Gefährdungsbeurteilung fachkundig durchzuführen. Diesem steht frei, ob es die GBU eigenständig durchführt oder dafür eine fachkundige und zuverlässige Person schriftlich beauftragt. Beauftragt das Unternehmen jemanden für die Erstellung der GBU, muss es überprüfen, ob die GBU ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Die GBU ermittelt und bewertet systematisch alle Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten in Bezug auf ihre berufliche Tätigkeit sowie der physischen und psychischen Belastungen bei der Arbeit. Auf Grundlage der erstellten GBU werden entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen abgeleitet, durch welche potenziell mögliche Unfälle und Berufskrankheiten präventiv verringert oder im Idealfall ganz verhindert werden.

Eine Gefährdungsbeurteilung wird ab einem Angestellten und aufgrund folgender möglicher Punkte durchgeführt:

  • Die Einrichtung und Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsstätte
  • Physikalische, chemische und biologische Einwirkungen
  • Gestaltung, Einsatz und Auswahl von Arbeitsmitteln
  • Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen, Arbeitszeiten und deren Zusammenwirken
  • Unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten
  • Psychische Belastungen bei der Arbeit

Das Thema „Mutterschutz“ muss in jeder zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden!

Die passende Softwarelösung

‚Protarmo‘ ist das ideale Werkzeug zur Unterstützung, Organisation, Optimierung und Umsetzung einer effizienten und zeitsparenden Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen!

Mithilfe unserer Softwarelösung erkennen, erfassen und dokumentieren Sie Gefahren ausführlich und bewerten diese anhand der üblichen Risikomatrizes. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, eine ausführliche Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, aus welcher Sie jederzeit Reports und Auswertungen ziehen können.  Durch Zyklen und Fälligkeiten wird eine lückenlose Verfolgung der Arbeitsschutzmaßnahmen gewährleistet. Zusätzlich dazu können Sie Aufgabenzuteilungen vornehmen, indem Sie Aktionen erstellen und in diesen den entsprechenden Verantwortlichen hinterlegen. Externe Sicherheitsfachkräfte können ebenfalls mit einbezogen werden.

Weitere Funktionen unseres Arbeitsschutzmoduls sind:

  • Dokumentation von Arbeitsunfällen
  • Begehungen
  • Arbeitsmittel
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Gefahrstoffkataster
  • Betriebsanweisungen

Gerne zeigen wir Ihnen in einem persönlichen Beratungstermin das volle Potential unserer Softwarelösung!