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Betrieblicher Hitzeschutz: Warum Hitze ins BGM gehört

Person fächelt sich am Schreibtisch im sonnendurchfluteten Büro Luft zu, daneben Wasserglas und Thermometer als Symbol für betrieblichen Hitzeschutz
Dieses Bild wurde mit KI erstellt und dient der Illustration.

Die Hitzewelle 2026 als Weckruf für Unternehmen

Die Hitzewelle im Juni 2026 war nach Bilanz des Deutschen Wetterdienstes ein historisches Extremereignis: Seit Beginn der Wetteraufzeichnungen gab es in Deutschland und in vielen Teilen Europas noch nie eine so lange und intensive Hitzewelle so früh im Sommer [1].

Für Unternehmen ist Hitze damit mehr als ein Wetterthema, sondern ein wirtschaftlicher Faktor. Die direkten Kosten eines einzelnen Hitzetages mit einer Tageshöchsttemperatur ab 30 °C belaufen sich auf rund 431 Mio. € – etwa 97 % davon wurden durch Produktivitätsverluste verursacht [2].

Damit gewinnt betrieblicher Hitzeschutz im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) an Bedeutung. Er verbindet die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers mit der Leistungsfähigkeit des Unternehmens – und betrifft alle Altersgruppen, wenn auch nicht alle gleich stark [3].

Was Hitze Ihr Unternehmen tatsächlich kostet

Produktivitätsverluste als größter, aber unterschätzter Faktor

Ein einzelner Hitzetag mit einer Tageshöchsttemperatur ab 30 °C verursacht direkte Kosten von rund 431 Mio. €. Die wichtigsten Zahlen im Überblick:

  • ~97 % der Kosten entfallen auf Produktivitätsverluste [2]
  • ~13 Mio. € entfallen auf Ausfälle durch Krankheiten und Arbeitsunfälle [2]
  • ~76.500 zusätzliche Fehltage pro Hitzetag durch hitzeinduzierte Krankheiten und Arbeitsunfälle [2]

Bemerkenswert ist dabei weniger die absolute Zahl als die Wirkungsweise dahinter: Hitze ist ein „stiller“ Produktivitätsfaktor. Die Mehrheit der Beschäftigten arbeitet weiter, jedoch mit verminderter Leistungsfähigkeit [2]. Besonders betroffen sind Tätigkeiten mit hoher körperlicher Belastung sowie Arbeiten im Freien [2].

Prognose 2031–2060: Steigende Kosten durch häufigere Hitzetage

Zwischen 2031 und 2060 rechnet man mit jährlich fünf bis zehn zusätzlichen Hitzetagen. Die daraus entstehenden Schäden werden auf 2,1 bis 4,5 Mrd. € pro Jahr geschätzt, mit Lieferketteneffekten auf bis zu 9 Mrd. € jährlich [2]. Die Ergebnisse sind ausdrücklich als vorsichtige Schätzung zu verstehen, da Extremjahre, Hitzewellen und langfristige Gesundheitsschäden nicht vollständig erfasst werden konnten [2].

Eine zweite Analyse bestätigt die Größenordnung aus volkswirtschaftlicher Perspektive: Allianz Trade beziffert die möglichen wirtschaftlichen Verluste in Deutschland zwischen 2026 und 2030 auf rund 131 Milliarden US-Dollar, sollten sich die Hitzewellen des vergangenen Jahrzehnts wiederholen. Unternehmen stehen dabei unter einer doppelten Belastung: Steigende Temperaturen senken die Produktivität, während gleichzeitig die Energiekosten steigen [4].

Damit ist betrieblicher Hitzeschutz nicht allein eine Frage der Rechtskonformität, sondern ein klassisches BGM-Argument: Prävention, die sich unmittelbar in Leistungsfähigkeit und Fehlzeiten abbildet.

Rechtliche Grundlagen: Gefährdungsbeurteilung und ASR A3.5

Am Anfang jedes betrieblichen Hitzeschutzes steht die Gefährdungsbeurteilung. Wie warm es am Arbeitsplatz sein darf, regelt die Arbeitsstättenverordnung. Was das konkret bedeutet, beschreibt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“ [5].

Für Arbeitgeber ist das eine praktische Erleichterung: Wer sich an die ASR A3.5 hält, darf davon ausgehen, die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen. Andere Lösungen sind erlaubt – sie müssen für die Beschäftigten aber mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz bieten [5].

Lufttemperatur vs. Raumtemperatur – der Unterschied

Zwei Begriffe sind dabei wichtig, weil sie oft verwechselt werden:

  • Lufttemperatur: die Temperatur der umgebenden Luft, ohne Einwirkung von Wärmestrahlung
  • Raumtemperatur: die Temperatur, die der Mensch tatsächlich empfindet – sie hängt unter anderem von der Lufttemperatur und von der Wärmestrahlung der Wände ab [5]

Ab wann müssen Arbeitgeber handeln? (26 °C / 30 °C)

  • Bis 26 °C: Lufttemperatur soll diesen Wert nicht überschreiten
  • Über 26 °C: Bei geeigneten Sonnenschutzmaßnahmen sollen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, sobald die Raumlufttemperatur +26 °C übersteigt
  • Ab 30 °C: Es müssen wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen

Welche Maßnahmen konkret erforderlich sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung [6].

Kommen weitere Einflüsse hinzu, etwa hohe Luftfeuchte, Luftbewegung oder Wärmestrahlung, ist eine Gefährdungsbeurteilung bezüglich der Temperatur vorzunehmen.

Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip

Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung werden Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip ausgewählt:

  1. T – Technische Maßnahmen (z. B. Sonnenschutz, Klimatisierung, Lüftung) zuerst [5]
  2. O – Organisatorische Maßnahmen (z. B. Arbeitszeiten anpassen, Pausenregelungen) danach [5]
  3. P – Personenbezogene Maßnahmen (z. B. Schutzkleidung, individuelle Trinkpausen) zuletzt [5]

Prävention und Gesundheitskompetenz im Betrieb

Technik und Organisation wirken nur dann richtig, wenn Beschäftigte wissen, wie sie sich bei Hitze verhalten und woran sie eine Überhitzung erkennen. Zu hohe Raumlufttemperatur führt laut BAuA unter anderem zu sinkender Leistungsbereitschaft, Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, vermehrter Schweißabgabe und Herz-Kreislauf-Belastungen. Es besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko [7].

Richtig trinken bei Hitze

Trinken Sie rechtzeitig – noch bevor der Durst kommt. Der normale Tageswasserbedarf eines Erwachsenen liegt bei 1,8 bis 2,5 Litern und steigt bei körperlicher Arbeit und Hitze. An heißen Tagen gilt: lieber öfter kleine Mengen als viel auf einmal trinken. Geeignet sind leicht gekühltes Trink- und Mineralwasser, Kräuter- und Früchtetee sowie verdünnte Fruchtsäfte – sie ersetzen auch die beim Schwitzen verlorenen Elektrolyte und Mineralstoffe [7]. Auf sehr kalte Getränke sollte hingegen verzichtet werden [8].

Warnzeichen erkennen: Sonnenstich, Hitzeerschöpfung, Hitzekollaps

  • Sonnenstich – ausgelöst durch lange, direkte Sonne auf Kopf und Nacken. Anzeichen: Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, Nackenschmerzen [7].
  • Hitzeerschöpfung – der Körper verliert über den Schweiß zu viel Wasser und Salze. Werden sie nicht ersetzt, drohen Schwäche, blassgraue feuchtwarme Haut, Muskelkrämpfe, Übelkeit, Schwindel, Verwirrtheit, Fieber, Kreislaufkollaps oder Bewusstlosigkeit [7].
  • Hitzekollaps – die Haut wird zur Wärmeabgabe stärker durchblutet, der Blutdruck fällt kritisch ab [7].

Wann es ein medizinischer Notfall ist

Verwirrtheit, Bewusstseinsstörungen, sehr hohe Körpertemperatur oder ein Kreislaufkollaps deuten auf einen Hitzschlag hin. Das ist ein medizinischer Notfall – sofort den Notruf wählen [3].

Prävention und Gesundheitskompetenz sind Kernaufgaben des BGM: Unterweisungen vor Beginn der heißen Monate, sichtbare Aushänge zu den Warnzeichen und die Einbindung der betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer.

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Die Gefährdungsbeurteilung ist der erste Schritt. Ihren vollen Wert entfaltet sie aber erst, wenn sie nicht einmalig durchgeführt, sondern regelmäßig wiederholt und mit nachvollziehbaren Kennzahlen unterlegt wird – etwa gemessenen Raumtemperaturen und Fehlzeiten während Hitzeperioden.

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Quellenverzeichnis

  1. Deutscher Wetterdienst: Thema des Tages – „Eine Hitzewelle für die Geschichtsbücher – Eine erste vorläufige Bilanz“, 28.06.2026. https://www.dwd.de/DE/wetter/thema_des_tages/2026/6/28.html
  2. Prognos AG im Auftrag des BMAS: „Klimabedingte Risiken für die Arbeitswelt“, 2026. https://www.prognos.com/sites/default/files/2026-04/260317_Klimabedingte_Risiken_fuer_die_Arbeitswelt_Report_final.pdf
  3. Deutscher Wetterdienst: Pressemitteilung vom 25.06.2026 (Nennung besonders schutzbedürftiger Gruppen). https://www.dwd.de/DE/presse/pressemitteilungen/DE/2026/20260625_dwd-warnt-ueber-langen-zeitraum-vor-hitze_news.html
  4. Allianz Trade: Pressemitteilung „Extreme Hitze kostet Deutschland Milliarden und lähmt Wirtschaftswachstum“, 28.05.2026. https://www.allianz-trade.de/presse/pressemitteilungen/extreme-hitze-kostet-deutschland-milliarden-und-laehmt-wirtschaftswachstum.html
  5. Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/ASR-A3-5
  6. DGUV Information 215-520 „Klima im Büro – Antworten auf die häufigsten Fragen“, Ausgabe Dezember 2025, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/456
  7. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: „Klima am Arbeitsplatz – Empfehlungen für die Arbeit an heißen Sommertagen“. https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Physikalische-Faktoren/Klima-am-Arbeitsplatz/Sommertipps
  8. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: baua: Praxis kompakt – „Sommerhitze im Büro. Hinweise und Tipps für die heißen Tage“. https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis-kompakt/F14.pdf?__blob=publicationFile