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Psychische Gesundheit im Sommer: BEM richtig umsetzen

Eine BEM-Beauftragte führt ein empathisches BEM-Gespräch mit einer Mitarbeiterin in einem hellen, sommerlichen Büro. Auf dem Laptop und eingeblendeten UI-Elementen sind digitale Prozesse für das BEM bei psychischen Erkrankungen, Gesundheitsmanagement und strukturierte Wiedereingliederung sichtbar.
Es handelt sich bei diesem Bild um eine symbolische Darstellung zum Thema und um keinen Auszug aus dem ‚Protarmo'-System

Die Sommermonate stellen für Unternehmen eine organisatorisch anspruchsvolle Phase dar, bei der gerade das BEM bei psychischen Erkrankungen zeigt, wie gut Unternehmen strukturell aufgestellt sind: Urlaubsabwesenheiten führen zu temporären Personalengpässen, Hitzephasen können die Arbeitsleistung beeinflussen, und für Beschäftigte, die das erste Halbjahr mit hoher Belastung abgeschlossen haben, ist ausreichend Erholung besonders wichtig. Für Arbeitgeber und BGM-Verantwortliche ist der Sommer daher ein sinnvoller Zeitpunkt, präventive Maßnahmen zu überprüfen und Prozesse rund um das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) bei psychischen Erkrankungen strukturell vorzubereiten.

Psychische Erkrankungen als relevanter Faktor im betrieblichen Fehlzeitengeschehen

Psychische Erkrankungen zählen zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsausfälle in Deutschland. Laut dem DAK-Psychreport 2025 [1] verursachten psychische Erkrankungen im Jahr 2024 insgesamt 342 Fehltage je 100 Beschäftigte. Die Krankenstands-Analyse der DAK-Gesundheit für das Jahr 2025 zeigt einen weiteren Anstieg: Die psychisch bedingten Fehltage wuchsen um 6,9 Prozent auf rund 366 Fehltage pro 100 Versicherte. Psychische Erkrankungen, Atemwegserkrankungen und Muskel-Skelett-Erkrankungen waren zusammen für rund die Hälfte aller Ausfalltage verantwortlich [2]. 

Diese Daten unterstreichen die betriebliche Relevanz des Themas „psychischen Erkrankungen“ – unabhängig von der Jahreszeit. Der Sommer bietet jedoch konkrete Anlässe, bestehende Strukturen, wie das BEM, zu überprüfen und gezielt zu stärken. 

Sommerrelevante Einflussfaktoren auf die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz

Hitze und psychische Belastung am Arbeitsplatz

Erhöhte Temperaturen am Arbeitsplatz können kognitive Leistungen wie Konzentration und Entscheidungsgeschwindigkeit beeinflussen. Arbeitgebende sind nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit ASR A3.5 verpflichtet, bei Raumtemperaturen über 26 °C geeignete Maßnahmen zu ergreifen – etwa durch Lüftungskonzepte, Sonnenschutz oder flexible Arbeitszeitgestaltung. Diese Pflicht gilt nicht nur für Außenarbeitsplätze, sondern auch für Büros, Produktionsstätten und Lager. Hitzeschutz ist seit 2026 ausdrücklich als Pflichtinhalt in Sicherheitsunterweisungen vorgesehen.

Arbeitsverdichtung und psychische Gesundheit in der Urlaubszeit

Wenn Teile der Belegschaft urlaubsbedingt abwesend sind, können für die verbleibenden Beschäftigten vorübergehend höhere Arbeitsanforderungen entstehen. Klare Vertretungsregelungen, transparente Priorisierung und organisatorische Vorbereitungen helfen, diese Phase strukturiert zu gestalten und unnötige Belastungsspitzen zu vermeiden.

Erholungsqualität und Leisure Sickness

Der niederländische Psychologe Prof. Ad Vingerhoets (Universität Tilburg) hat das Phänomen der sogenannten „Leisure Sickness“ wissenschaftlich beschrieben. Ein Teil der Beschäftigten entwickelt zu Ferienbeginn körperliche Beschwerden, die auf den Übergang von hoher Arbeitsbelastung zur Erholungsphase zurückgeführt werden [3]. Die Studie weist darauf hin, dass die Qualität der Erholung in engem Zusammenhang mit der vorangegangenen Arbeitssituation stehen kann. 

Für Arbeitgeber ergibt sich daraus ein praktischer Hinweis: Die Gestaltung der Arbeitsbedingungen im Vorlauf von Urlaubsphasen beeinflusst unmittelbar, wie gut Beschäftigte diese Phasen zur Regeneration nutzen können. 

Psychische Gesundheit beim Wiedereinstieg nach dem Urlaub

Die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einer längeren Abwesenheit – sei es durch Urlaub oder Erkrankung – stellt eine organisatorische Übergangsphase dar. Ein strukturiertes Onboarding nach der Rückkehr, klare Kommunikation über anstehende Aufgaben und ausreichend Zeit für den Wiedereinstieg unterstützen Beschäftigte dabei, ihre Leistungsfähigkeit nachhaltig zu stabilisieren.

BEM bei psychischen Erkrankungen: Grundlagen und Umsetzung

Rechtliche Grundlagen im Überblick

Das BEM ist in § 167 Abs. 2 SGB IX geregelt. Arbeitgeber sind verpflichtet, ein BEM-Verfahren einzuleiten, wenn Beschäftigte innerhalb eines Zeitraums von 365 Tagen länger als sechs Wochen (42 Kalendertage) ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Die Pflicht gilt:

  • für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße
  • für alle Beschäftigten (einschließlich Teilzeitkräfte, Auszubildende und leitende Angestellte)
  • unabhängig von der Art der Erkrankung (körperlich, psychisch oder beides)

Die Initiative muss vom Arbeitgeber ausgehen. Die Teilnahme am BEM ist für Beschäftigte freiwillig.

BEM bei psychischen Erkrankungen: Strukturiert vorgehen

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) empfiehlt für die Wiedereingliederung nach psychischen Erkrankungen das Vier-Phasen-Modell des Return-to-Work-Prozesses (RTW) [4]. Es umfasst die Phasen der Sensibilisierung, der schrittweisen Annäherung an das Arbeitsumfeld, der konkreten Arbeitsaufnahme und der Nachsorge. Das Modell macht deutlich, dass eine erfolgreiche Wiedereingliederung Zeit, Planung und kontinuierliche Begleitung erfordert. 

Laut BAuA ist die soziale Unterstützung durch Kolleginnen, Kollegen und Vorgesetzte ein empirisch belegter Erfolgsfaktor für eine nachhaltige Rückkehr in den Betrieb. 

Häufige Schwachstellen beim BEM bei psychischen Erkrankungen

Aus der betrieblichen Praxis lassen sich drei wiederkehrende Herausforderungen benennen:

Später Prozessstart – Das Gesetz erlaubt und die BAuA empfiehlt einen frühzeitigen, wertschätzenden Kontakt bereits während der Erkrankungsphase, um das BEM-Verfahren „in Aussicht zu stellen“. Das eigentliche BEM-Gespräch findet erst dann statt, wenn die betroffene Person dazu bereit ist. Frühzeitiger Kontakt signalisiert Unterstützungsbereitschaft und kann den weiteren Prozess erleichtern.

Lückenhafte Dokumentation – Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 24. März 2011 (Az. 2 AZR 170/10) klargestellt: Wurde kein BEM durchgeführt, verschiebt sich im Kündigungsschutzprozess die Beweislast zulasten des Arbeitgebers [5]. Dieser muss dann konkret darlegen, warum weder eine Anpassung des Arbeitsplatzes noch ein anderweitiger leidensgerechter Einsatz möglich war.

Unzureichende Vorbereitung der Gesprächsführung – BEM-Gespräche, insbesondere nach psychischen Erkrankungen, erfordern Sensibilität, Vorbereitung und klare Rollenverteilungen. Die frühzeitige Einbindung von Betriebsarzt und Betriebsrat (sofern vorhanden) unterstützt eine strukturierte und rechtssichere Durchführung.

Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber

Präventive Maßnahmen im Sommer

Gefährdungsbeurteilung aktualisieren. Gemäß § 5 ArbSchG sind Arbeitgeber verpflichtet, alle Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch zu erfassen – einschließlich psychischer Belastungen. Saisonale Faktoren wie Hitzephasen und urlaubsbedingte Personalengpässe sollten in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.

Organisatorische Regelungen für die Urlaubszeit treffen. Vertretungspläne, klare Aufgabenprioritäten und kommunizierte Erreichbarkeitserwartungen schaffen Orientierung für alle Beteiligten und vermeiden ungeplante Arbeitsverdichtungen.

Unterweisungen aktualisieren. Sicherheitsunterweisungen sollten 2026 auch Inhalte zu psychischer Belastung und Hitzeschutz umfassen. Die digitale Durchführung und Dokumentation von Unterweisungen ist seit 2025 rechtssicher möglich.

Führungskräfte informieren. Führungskräfte sind zentrale Ansprechpersonen, wenn es um die frühzeitige Wahrnehmung von Belastungssignalen geht. Strukturierte Informationen zu Handlungsmöglichkeiten und den Grenzen ihrer Rolle stärken diese Funktion.

BEM bei psychischen Erkrankungen: Prozess strukturiert vorbereiten

  • Zuständigkeiten für das BEM klar definieren und im Betrieb bekannt machen
  • Vorlagen für die datenschutzkonforme Einladung und Dokumentation bereithalten
  • Mitarbeitende über das BEM informieren: Was ist es? Was sind ihre Rechte? Welchem Zweck dient es?
  • Betriebsrat frühzeitig einbinden (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG)

Das BEM dient dem Erhalt von Arbeitsverhältnissen und der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit – nicht der Einleitung von Kündigungsverfahren. Eine transparente Kommunikation dieser Zielsetzung im Betrieb erhöht die Akzeptanz und die Teilnahmebereitschaft der Beschäftigten. 

Zusammenfassung

Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz ist ein ganzjähriges Thema – der Sommer schafft jedoch spezifische organisatorische Rahmenbedingungen, die eine vorausschauende Planung sinnvoll machen. Präventive Maßnahmen gegen Hitzestress und Arbeitsverdichtung, eine aktualisierte Gefährdungsbeurteilung und gut vorbereitete BEM-Prozesse, insbesondere das BEM bei psychischen Erkrankungen, tragen dazu bei, Fehlzeiten zu reduzieren und die Arbeitsfähigkeit der Belegschaft nachhaltig zu unterstützen.

Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist – richtig angewendet – ein wirksames Instrument zur Erhaltung von Arbeitsverhältnissen. Es schützt Beschäftigte und gibt Arbeitgebern Rechtssicherheit.

BGM-Solutions: Digitale Unterstützung für BEM und Arbeitsschutz

Mit der Softwarelösung ‚Protarmo‘ bietet BGM-Solutions eine digitale Lösung für die strukturierte Verwaltung von BEM-Verfahren, Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitsunterweisungen. Das BEM-Modul unterstützt Unternehmen bei der rechtskonformen Dokumentation – von der automatisierten Erkennung der gesetzlichen Einleitungsschwelle über die revisionssichere Gesprächsdokumentation bis zur zuverlässigen Fristenüberwachung. 

Erfahren Sie mehr zu unseren Leistungen:

Quellenverzeichnis: