Die neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Mann mit erkennbaren Erkältungssymptomen arbeitet mit einer Tasse Tee und Taschentüchern und fasst sich vor Schmerz an den Kopf, anstatt sich auszuruhen und das betriebliche Eingliederungsmanagement seines Arbeitgebers zu nutzen

Seit dem 1. Januar diesen Jahres (2023) sind Arbeitgeber verpflichtet, die „AU“ Ihrer Beschäftigten digital selbst abzurufen. Was von dem alten Verfahren vorerst bleibt, ist eine ärztliche Papierbescheinigung an die erkrankte Person über die AU. Diese gilt als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel sowie die Pflicht der Arbeitnehmer zur Anzeige der Arbeitsunfähigkeit nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EntgFG. Doch wie läuft die eAu nun ab und was müssen Arbeitgeber beachten?

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