Die Arbeitswelt ist im stetigen Wandel und der Wechsel von analogem zu digitalem Gesundheitsmanagement ist nicht mehr aufzuhalten, so auch beim betrieblichen Eingliederungsmanagement. Wird ein BEM-Verfahren aufgrund von Krankheitsausfall einer beschäftigten Person von mehr als 42 Tagen eingeleitet, ist eine umfassende und lückenlose Dokumentation nach SGB IX gesetzlich vorgeschrieben.
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